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Alle Übersetzer haben entweder ein Übersetzerstudium, ein anderes Sprachenstudium, ein Fachstudium (z.B. Jura) absolviert oder sind staatlich geprüfte Übersetzer oder auch staatlich anerkannte Übersetzer.
Die Englisch-Übersetzer bearbeiten alle Übersetzungen nach dem Vieraugenprinzip: Ein erfahrener Übersetzer (z.B. Engländer) erstellt die Übersetzung, und ein anderer Übersetzer, meist der gegenteiligen Sprachrichtung (hier z.B. Deutscher) prüft die Übersetzung. Eventuelle Korrekturen werden miteinander abgestimmt und vom Erstübersetzer in die Übersetzung eingefügt. So entsteht ein Meisterstück einer Übersetzung.
Unsere Übersetzer bearbeiten zu ca. 70 Prozent juristische Übersetzungen, also Übersetzungen von Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dergleichen. Sie sind in der Regel auch als Urkundenübersetzer öffentlich bestellt und beeidigt.
Unsere leitenden Übersetzer haben über 20 Jahre Erfahrung in der Übersetzung von juristischen Texten wie AGB, Verträgen, Führungszeugnissen usw.